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Falldarstellungen

Hallo,

viele kennen mich, doch kaum einer kennt meine private Lebenssituation.

Heute möchte ich mich in einer Sache an Sie wenden, die eigentlich sehr privat ist, aber nicht mehr privat sein sollte. Denn es handelt sich um Diskriminierung und Gewalt, jedoch nicht gegen Frauen, sondern gegen Männer und ich als Mann bin ein Opfer weiblicher Gewalt.

Unter anderem werden meine Frau und ich am 13.09.2009 um 15:15 Uhr im NDR im Sendeplatz "Das Leben" über unsere persönlichen Erfahrungen hierzu berichten. Siehe Link:

http://www.tvinfo.de/sendung/92710253_das+leben+-+meine+frau+schlaegt+mich

Es geht um die Frage, was macht ein Mann, wenn er verheiratet ist, Kinder hat und immer wieder den gewaltsamen Übergriffen durch seine Frau ausgesetzt ist?

Wie kann er sich wehren?

Wie ist seine rechtliche Situation?

Wo bekommt ein Mann Hilfe?

Wird einem Mann überhaupt Glauben geschenkt, wenn er von den gewaltsamen

Übergriffen seiner Frau erzählt?

Wie reagieren Menschen auf die Schilderungen von weiblicher Gewalt?

Welche Perspektive bleibt einem Mann nach einer Trennung?

Warum sollte ein Mann an die Öffentlichkeit treten und über die Gewalt durch Frauen reden?

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Nun, ich für meinen Teil habe mich an dieser Stelle entschlossen, über die gewalttätigen Übergriffe durch Frauen zu schreiben und zu sprechen, weil dies der einzige Weg ist, für meine Kinder, meine Frau und mich angemessene Hilfe zu erlangen.

Dies ist ein sehr schwieriger Schritt, denn ein Mann, der von einer Frau verprügelt wird, erhält weder den Beistand noch das Mitleid der Öffentlichkeit, so wie dies bei einer Frau im umgekehrten Fall geschehen würde. Ein Mann hingegen wird verspottet und gilt als Witzfigur, die mit verächtlichen Bemerkungen bedacht, geschnitten und ausgegrenzt wird.

Es ist für einen Mann peinlich, über weibliche Übergriffe in der Partnerschaft überhaupt nur zu reden, da ein Mann häufig nicht nur Spott erntet, sondern einem Mann in einem solchen Fall nicht geglaubt wird. Wie häufig hörte ich die Frage: "Was bist du denn für ein Mann, der sich von seiner eigenen Frau verprügeln lässt?" Übt eine Frau gegen einen Mann Gewalt aus, so befindet sich heute ein Mann in einer ähnlichen Situation wie eine Frau des 19-ten Jahrhunderts in Mitteleuropa, für die dieser Umstand auch eine schlimme peinliche Situation war und ähnlich hilflos dastanden, wie die Männer heute. Denn "... ein Mann muss schon einiges angestellt haben, bevor eine Frau zuschlägt ...", oder?

Als ich beispielsweise in meiner Suche nach Hilfe zum Telefon griff und die Polizei anrief, wurde ich ausgelacht und der Beamte sagte: "Na, dann halten sie ihre Frau doch einfach fest. Sie sind doch der Mann und das werden sie doch wohl noch schaffen, oder?" Die Polizei kam auch nicht auf mein Bitten hin.

Doch ich bin hiermit leider kein Einzelfall. Wie ich später durch andere Väter erfahren musste, bekamen diese bei einem Anruf bei der Polizei gesagt, sie sollen doch ihrer Frau eine knallen. Doch Vorsicht! Ruft eine Frau bei der Polizei an und klagt über gewaltsame Übergriffe durch ihren Mann, so steht 5 Minuten später ein Überfallkommando vor der Wohnung.

Hilfe oder eine Beratung gibt es für einen Mann bei gewaltsamen Übergriffen durch seine Frau  sehr, sehr selten. Nicht genug, dass einem Mann kein Glauben geschenkt wird, nein, die Menschen um ihn herum reagieren mit Spott und Ausgrenzung. Da dies auch durch die Beamten der Polizei geschieht, die sich in meinem Fall sogar weigerten, Hilfe zu leisten, und später sogar weigerten, eine Anzeige aufzunehmen, kann von einer Ungleichbehandlung vor dem Gesetz gesprochen werden. Dieses scheint jedoch kein Einzelfall zu sein. Gleichartige Aussagen vieler Väter im Väteraufbruch erwecken den Eindruck, dass dies ein Regelfall ist oder zumindest sehr häufig vorkommt, womit hier im Allgemeinen von einer Diskriminierung von Männern gesprochen werden kann.

Kommt ein Mann in eine solche Situation, so setzt die Gesellschaft einen Mann von allen Seiten unter Druck. Wie oben beschrieben, ist es für einen Mann sehr schwer, die durch seine Frau verübte Gewalt überhaupt nur nachzuweisen. So ist es beispielsweise auch nicht verwunderlich, dass die Bediensteten der Jugendämter oder der Familiengerichte derartige Schilderungen über weibliche Gewalt mit einem müden Lächeln abtun. Ein Flucht mit den Kindern in ein Männerhaus ist eigentlich auch unmöglich, da es im Bundesgebiet nur zwei Männerhäuser gibt. Die meisten Männer sind sich daher bewusst, dass unter der heute geltenden Rechtsprechung ihre Chance, in einem Scheidungsprozess die Kinder zugesprochen zu bekommen, mehr als nur gering ist.

Um die Kinder schließlich nicht schutzlos den gewalttätigen Übergriffen ihrer Frau auszusetzen, wählen viele Männer den Verbleib in der Familie und lassen die Erniedrigung ihrer Person und die gegen sie verübte Gewalt über sich ergehen. Sie wählen den Weg in die innere Emigration. Viele werden psychisch krank, scheitern im Beruf, greifen zum Alkohol und/oder zerbrechen an dem Bewusstsein, dass, wenn sie einmal die Nerven verlieren und zurückschlagen, sie alles verlieren, was ihnen wertvoll ist. Denn bei der heutigen Rechtsprechung und der Stimmung innerhalb der Gesellschaft ist es ein leichtes, einem Mann, der zuschlägt, aus der ehelichen Wohnung zu entfernen, die Wohnung der Frau im Scheidungsprozess zuzusprechen und über entsprechende Gewaltschutzanträge jeglichen Kontakt der Kinder zum Vater auf Jahre hin durch Prozessverschleppung zu unterbinden.

Ohne dass in irgendeiner Form ein Beweis für eine von einem Mann ausgehende Gewalt vorliegt, reicht allein die Beantragung eines Gewaltschutzes durch einen Rechtsanwalt beim Amtsgericht aus, dass einem Mann die Annäherung an die eheliche Wohnung, seiner Ehefrau und seinen Kindern bis auf 50 Meter untersagt wird. Unter Androhung einer Strafe bis zu 250'000 Euro kann zudem verfügt werden, dass, wenn durch einen Zufall eine Begegnung auf offener Strasse stattfindet, der Mann sich sofort auf einen Mindestabstand von 50 Meter von seiner Frau und/oder seinen Kindern zu entfernen hat. In der Regel wird das Gleiche im selben Gewaltschutzantrag auch für  telefonische Kontaktversuche oder SMS-Nachrichten angeordnet.

Allein die Behauptung einer Frau, ein Mann sei in der Vergangenheit gewalttätig gewesen oder drohe mit Gewalt, reicht heute dazu aus, um die Behörden zu derartigen Handlungsweisen zu veranlassen. Ein Beweis muss hierfür nicht vorliegen. Die Verleumdung durch eine Frau reicht vollkommen aus, um ohne jede weitere Prüfung die wirtschaftliche Existenz eines Mannes zu zerstören und ihn darüber hinaus noch von Haus und Hof zu verjagen. Der Rechtsweg, der die Unschuld eines Mannes beweisen könnte, dauert in der Regel mindestens ein halbes Jahr. Die Unschuld zu beweisen, ist für einen Mann jedoch fast unmöglich, denn wie sollte er etwas beweisen, was er gar nicht getan hat? Schließlich werden häufig die Kinder von den Müttern entsprechend gegen ihre Väter geimpft. Je nach Alter werden den Kindern ganz gewisse Situationen eingeredet, so dass sie diese später erzählen, so als hätten diese tatsächlich statt gefunden. Gelingt es aber einem Mann trotz all dem den Nachweis dafür zu erbringen, dass er unschuldig ist, so wird die Verleumdung von Seiten einer Frau noch nicht einmal vom Staatsanwalt automatisch strafrechtlich verfolgt, obwohl diese für einen Mann neben einer gesundheitlichen psychosomatischen Schädigung weitreichende wirtschaftliche Folgen bis hin zum Ruin haben kann.

Dies sind die rechtliche Instrumente so wie sie z.B. auch von Frau Brigitte Zypris (SPD) und Frau Renate Schmidt (SPD) zum Schutz von Frauen geschaffen wurden. Sie können in der Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4978.html) oder  dem Faltblatt „Ihr Mann/Partner schlät und/oder demütigt sie“ (http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Rechte%20und%20%20Handlungsm%C3%B6glichkeiten%20bei%20h%C3%A4usl.%20Gewalt.pdf

) nachgelesenen werden. Sie enthalten eine komplette Handlungsanweisung, mit der eine Frau ihren Mann allein mit dem Mittel der Verleumdung aus der häuslichen Umgebung vertreiben kann und werden von den Behörden an Frau zur rechtlichen Information weitergeleitet. Nicht selten ist der Fall, dass Rechtsanwälte die Anschuldigungen einer Frau in den Mund legen, um sich dieser Instrumente bedienen zu können und um ihrer Mandantin einen Vorteil beim späteren Streit um das Aufenthaltsbestimmungs- bzw. Sorgerecht zu verschaffen. Denn die Kinder kommen erst einmal für mindestens ein halbes Jahr zur Mutter und hiernach ist den Kindern eine wiederholte räumliche Veränderung durch einen Umzug zum Vater nicht zuzumuten. Väter gehen leer aus, auch dann, wenn sich später nachweislich herausstellt, dass dies nur vorgeschobenen Gründe einer Frau waren und diese Verleumdung der Frau nur dazu diente, den Platz an ihrer Seite für einen neuen Mann frei zu machen. Auch in einem solchen Fall bleibt ein Mann nicht nur mit einer ungeheuren Demütigung allein. Nein, er muss als  abgeschobener Lebenspartner auf jeden Fall den Unterhalt zahlen und besitzt nur einen eingeschränkten Umgang mit den Kindern. Meist nur einmal alle zwei Wochen nur am Wochenende.

Die Flucht von Männern aus der häuslichen Umgebung, um der durch ihre Frau verübten Gewalt zu entgehen, ist an dieser Stelle keine echte Alternative. Die rechtlichen Konsequenzen für den Umgang mit den Kindern oder den Unterhalt bleiben gleich. Auch in einem solchen Fall ist eine Frau über eine Verschleppung eines Scheidungsprozesses und der Behauptung, der Mann sei in der Vergangenheit gewalttätig gewesen, in der Lage, eine dauerhafte Kindesentziehung wie oben gezeigt durchzusetzen. „Doch was muss das für ein Mann sein, der seine Frau mit den Kindern einfach so sitzen lässt?“ ist an dieser Stelle ein gesellschaftlicher Vorwurf, der nicht wenige Männer dazu zwingt, nach einen solchen Schritt ihren Freundes- und Familienkreis ihrer Ortschaft endgültig zu verlassen, da sie hier durch den gesellschaftlichen Druck kein Bein mehr auf den Boden bekommen.

Verantwortlich für diese männerfeindliche Entwicklung in der Rechtsprechung zeichnen vor allem starke und einflussreiche feministischen Gruppierungen, die sogar auf Regierungsebene sehr eng mit den maßgeblichen Institutionen für die Gesetzgebung zusammenarbeiten. Wie es der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de/) leicht zu entnehmen ist, wird die gute Zusammenarbeit ausdrückliche erwähnt und sogar hervorgehoben. Ein einfacher Vergleich der Suchergebnisse reicht zur Bestätigung der oben formulierten Aussage. Zum einen ist hierzu unter google.de der Suchbegriff: („Material zur Gleichstellungspolitik“ +bmfsfj +feministischen) einzugeben oder im Suchfeld der Internetseite www.bmfsfj.de/ nacheinander die Begriffe Feminismus, Frauen, Männer einzutragen. Nicht nur an Hand der Suchergebnisse zeigt sich die einseitige Ausrichtung der Politik in diesem Ministerum, sondern auch an der Tatsache, dass auf der Internetseite des Ministeriums www.bmfsfj.de/ unter der Rubrik Gleichstellung der Unterpunkt „Frauen vor Gewalt schützen“ zwar vorkommt, ein ähnlicher Unterpunkt für Männer aber fehlt, obwohl von Ministerium Broschüren mit dem Titel: „Gewalt gegen Männer“ herausgegeben wurden.

Die tatsächlichen Ziele feministischer Gruppen lassen sich an Hand des Internetauftritts ihrer grössten Vereinigung, der Feministischen Partei ( www.feministischepartei.de ), und einer kurzen Beschreibung in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Feministische_Partei_Die_Frauen) darstellen. So heisst es im Parteiprogramm, dass die Feministische Partei in den Parlamenten eine Frauenquote von mindestens 52% anstrebt. D. h., die Feministische Partei strebt nicht die Gleichstellung der Geschlechter in Form einer Gleichberechtigung bei der politischen Interessenvertretung an, sondern eine Bevorzugung der Frauen. Hieraus folgt, dass, wenn die Feministische Partei 100% aller Sitze in den Parlamenten errungen hätte, sie maximal einen 48%-tigen Männeranteil tolerieren würde, der dann mit männlichen FeministInnen ihrer Partei besetzt würde. Diese männlichen FeministInnen würden dann wiederum als sogenannte Mitfrauen die weiblichen Interessen vertreten. Des weiteren kann diesem Programm entnommen werden, dass so ziemlich alles schlechte dieser Welt den Männern mit ihrem Patriarchat angelastet wird. Dem Programm zur Folge sind nur Frauen die Garantie dafür, dass Unterdrückung, Herrschaft, Gewalt, Armut, Hunger, Ausbeutung, Raubbau an der Natur, alle Kriege, die Gefährdung des Lebens durch Atomkraftwerke und Chemieindustrie überwunden werden können, da diese „ ... auf dem patriarchalen Denksystem und den entsprechenden gesellschaftlichen Strukturen ... “ basieren. Demgemäss muss weibliches Denken naturgemäss herrschaftsfei, tolerant und fürsorglich sein.

An Hand dieser Vorstellungswelt ist es nachvollziehbar, dass ein Mann, der sich wegen seiner schlagenden Frau hilfesuchend an diese Kreise wendet oder diese Tatsache auf einer Versammlung der Feministischen Partei zur Sprache bringt, ausgelacht und nieder gebrüllt wird oder eine Stimmung einer sich anbahnenden Lynchjustiz entsteht. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Diese Erfahrung darf gerne mit eigenen Versuchen bei entsprechenden Versammlungen (http://www.feministischepartei.de/ffmfrueh.htm) überprüft werden.

Offenbar ist diesem Personenkreis die Kriegspolitik der eisernen Lady oder die Rolle der Frauenbünde im Nationalsozialismus für die Machtergreifung Adolf Hitlers entgangen, über die es auch zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen von weiblichen Autoren gibt. Oder die agressiven und brutalen Umgangsformen von weiblichen Feministinnen, die Esther Vilar zu viert auf einer Damentoilette auflauerten und zusammenschlugen. Esther Vilar beschrieb in den 70-gern mit ihren Büchern, der dressierte Mann, das Polynome Geschlecht u.a., sehr treffend die Kehrseite des traditionellen Rollenverhaltens und zeigte, wie sich gerade Frauen dieser Rollen zur eigenen Machtausübung bedienen. Die Autorin ist bis heute den Nachstellungen und Morddrohungen der Feministinnen ausgesetzt und floh genau aus diesem Grund von Deutschland in die Schweiz.

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2007-51/artikel-2007-51-liebe-macht-unfrei.html

„ ... In meinen Augen hat der Feminismus den Frauen nicht besonders gut getan. Wir haben einige ziemlich furchterregende Exemplare hervorgebracht. Als man den Frauen den Freiraum gab, auf unangenehme Weise kritisch zu sein, haben sie die Gelegenheit sofort beim Schopf ergriffen, und seitdem haben die Männer zu leiden. ...“ schreibt die Literatur-Nobelpreisträgerin Doris Lessing.

http://www.fr-online.de/top_news/?sid=31c34c02efe830be6784840129716182&em_cnt=1375245

Der Feminismus schadet der Emanzipation, da der Feminismus gerade auch die von Frauen ausgehenden Gewalt gegen Männer vor der Gesellschaft zu verleugnen versucht. Die Folge ist ein in der Gesellschaft gewachsenes Feindbild mit stereotypen schlagenden und gewalttätigen Männern, das von der Sensationspresse weiter kultiviert wird. Der seine Kinder treu umsorgende und mitfühlende Vater spielt im Bild von einem Mann gar keine Rolle mehr. Das 50% der ehelichen Gewalt von den Frauen ausgeht und wir als Männer auch Opfer sind, kommt in rhetorischen Propaganderschlacht, in der vor allen die Gewalt von Männern verkauft wird, gar nicht zur Geltung. Der Vergleich der beiden nachfolgenden Berichte ist stellvertretend für die Berichterstattung im Allgemeinen, in denen wir Männer mit unseren Nöten überhaupt nicht wahrgenommen werden.

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/bad_homburg/1868971%0A_Oberursel-Ansturm-auf-das-Frauenhaus.html

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/bad_homburg/1868998_Geschlagene-Maenner-Die-Scham-der-Opfer.html

Heute kennen wir den Einfluss der Feministinnen auf die obersten Entscheidungsebenen der Politik, so wie es für das Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dargestellt wurde. Daher ist es kein Wunder, dass Frau Zypries, die ihr Nähe zu den Feministinnen in ihrer Funktion als Ministerin eigentlich nicht leugnen kann, da ihr Ministerium wie gezeigt mit Feministinnen in Gleichstellungs- und Frauenfragen eng zusammenarbeitet, sich darauf verwandte, den heimlichen Vaterschaftstest unter Strafe stellen. Diese Haltung erweckt den Eindruck, als ob Frau Zypries den Standpunkt vertritt, dass eine Frau selbst dann ein Anrecht den Schutz vor einer Strafverfolgung besitzt, wenn sie mit erheblicher krimineller Energie einen Mann ein Kuckuckskind unterjubelt. Denn eine Frau sollte doch wissen, von welchem Mann sie welches Kind hat, so dass sie eine Überprüfung nicht zu scheuen braucht, oder?

http://www.focus.de/finanzen/steuern/vaterschaftstest-preis-der-wahrheit_aid_258721.html

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/heimliche-vaterschaftstest-werden-bestraft;2251534

Auch sollte es an dieser Stelle niemanden verwundern, dass ernsthafte wissenschaftliche Untersuchungen über weibliche Gewalt in der häuslichen Umgebung wie in der Schweiz kaum existieren. http://wwi.vev-ag.ch/dokumente/hg/gleichstellung-frauengewalt_fk06_dt.pdf

Leider ist es so, dass sehr viele Positionen in den Jugendämtern von Frauen und Männer besetzt sind, die sich offen zum Feminismus bekennen und sich dort auch ganz offen ausschliesslich für die Frauenrechte einsetzen. Dies kann so nicht bleiben, denn dies bringt die oben gezeigten Gesellschaftsverhältnisse, in denen es keinen Schutz vor weiblicher Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch Frauen gibt. Was Not tut, ist eine ernsthafte Auseinandersetzung der Gesellschaft mit weiblicher Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch Frauen, damit den Eltern und den Kindern eine ernsthafte familiäre Hilfe geboten werden kann, die auch an den Wurzel ansetzt. Denn es ist ein Unding, dass die Stimmung innerhalb der Gesellschaft so gegen Männer aufgeheizt ist, dass die wenigen alleinerziehenden Väter steten Verdächtigungen und Nachstellungen durch bestimmte Bedienstete in Kindertagesstätten oder Jugendämter ausgesetzt sind oder dass in vielen Kindertagesstätten für männliche Erzieher sogar ganz offen ein Verbot ausgesprochen wird, Kinder auf den Schoss zu nehmen oder mit ihnen zu kuscheln. Die andauernde Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz, die mit solchen unterschwelligen Unterstellungen verbunden sind, hat schon genug Männer dazu veranlasst, sich aus den Erziehungsberufen zurückzuziehen.

Männer benötigen nicht nur Männerhäuser, in denen sie sich mit ihren Kindern gegebenen Falls flüchten können. Nein, benötigt wird eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen in den Jugendämtern, Grundschulen und Kindertagesstätten. Die Muttersprache soll endlich auch zu einer Vatersprache werden und hierzu muss die Väterlosigkeit unserer Gesellschaft in der Erziehung durchbrochen und die Erziehung gleichberechtigt zu gleichen Anteilen von beiden Geschlechtern geleistet werden.

Männer und Frauen müssen endlich mit ihrer realen gesellschaftlichen Lebenssituation gesehen werden, die sich im 20-sten Jahrhundert im Mitteleuropa und Nordamerika erheblich zu Ungunsten von Männern verschoben hat. Die Diskriminierung von Männern, die sich z.B. in Scheidungsprozessen auch darin ausdrückt, dass kaum Vätern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen wird, muss unterbunden werden. Es kann nicht sein, dass den Männern gerade die gefährlichen, anstrengenden und schmutzigen Jobs aufgebürdet werden, so dass die hieraus entstehende berufliche Belastung zu einer erheblich kürzeren Lebenserwartung bei Männern führt und keine gesetzliche Reglungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Männern ausgearbeitet werden, die die Männer mit den Frauen gleichstellen würden. Die von der Frauenbewegung im Allgemeinen angemahnte schlechtere Bezahlung von Frauen beruht gerade darauf, dass Männer die gefährlichen, anstrengenden und schmutzigen Jobs machen, die genau wegen dieser Eigenschaften besser bezahlt werden.

http://www.naturalisjournal.sepeur-media.de/fp/archiv/AfA_politik/12729.php

Es kann auch nicht sein, dass 24 von 25 "Todesberufen" Männerjobs sind. (Quelle: Gisela Getty und Julia Winkelmann: Future Sex, Düsseldorf/München 1996, S. 121). Es muss eine gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Männer in risikoreichen Berufen erarbeitet werden. Besser wäre jedoch auch in diesen Bereichen eine Einführung einer Frauenquote von 50%. Denn es ist nicht einsehbar, warum in einer Gesellschaft, in der die Gleichberechtigung von Mann und Frau besteht, in einer Schlosserei, den Müllwerkerberufen, dem Straßenbau oder im Bergbau keine Frauenquote von 50% eingeführt werden soll.

Zudem ist es nach wie vor ein Unding, dass etwa 70% aller Erwachsenen Obdachlosen Männer sind (http://www.mags.nrw.de/sozber/sozialberichterstattung_nrw/aktuelle_berichte/SB2007_neu.pdf#page=32) und Männer weit häufiger Opfer von Gewalttaten im öffentlichen Raum werden (im öffentlichen Raum stellen sie rund 2/3 aller Opfer; http://www.bka.de/pks/pks2006/p_2_1_5.pdf) und weiterhin der Mythos von der sozial so stark benachteiligten Frau aufrecht erhalten wird.

Auch Sexualstraftaten, die von Frauen gegen Jungen und Mädchen verübt werden, sind in unserer Gesellschaft ein kaum bekannter und totgeschwiegener Sachverhalt, der zur präventiven Bekämpfung mehr in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit rücken muss.

http://bag-kjp.de/buch_frauen-als-taeterinnen.pdf

http://c1.gwi.boell-net.de/de/downloads/Mann_oder_Opfer_Nr.4.pdf#page=99

http://bag-kjp.de/buch_sexueller-missbrauch-an-jungen.pdf

Daher war es höchste Zeit, dass sich eine unabhängige, überparteiliche Interessenvertretung für männliche Bürger gebildet hat, die auf ihrer Internetseite http://www.manndat.de/index.php?id=37 einen Katalog von Forderungen formulierte, die sehr lesenswert sind und deren Umsetzung einer weiteren Entwicklung unserer Gesellschaft zu mehr Gleichberechtigung sehr zuträglich sein würden.

 

Doch wo findet ein Mann Hilfe, wenn ihn seine Frau schlägt?

Es gibt nur wenig Hilfe, aber ein guter Anlaufpunkt ist der Väteraufbruch in Frankfurt am Main, http://www.vaeteraufbruch.de/, oder das Männerbüro Trier, http://www.maennerbuero-trier.de/. Dort wurde ich gut beraten, weshalb ich nun meinerseits den Leser meines Briefes bitte, meinen Brief als Kettenbrief an alle Freunde und Bekannte weiter zu versenden.

 

Danke

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Häusliche Gewalt          06.06.05

Sie waren gerade drei Monate liiert, da schlug sie plötzlich und unerwartet auf ihn ein. Ein Anlass für einen solchen Gewaltvorfall war z.B. beim gemeinsamen Kochen gegeben. Er rührte mit einem Stahllöffel in einem Edelstahltopf die Speise um, was sie nicht wollte. Obwohl er sich dazu entschied einen Holzlöffel zu nehmen, eskalierte der Streit. Bei der ersten Gewaltattake nahm er eine Schutzhaltung ein, damit sie ihn nicht wesentlich verletzten konnte. Der Mann bringt stattliche 80 kg auf die Waage und hat eine Kampfsportausbildung. Nach ein paar Tagen entschuldigte sie sich und die Beziehung dauerte an. Es war ein Liebesbeziehung. Eine Woche später ereignete sich der zweite Vorfall von häuslicher Gewalt. Sie schlug erneut auf ihn ein, er hielt ihren Arm fest. Wieder ca. eine Woche später wollte sie erneut zuschlagen, doch diesmal schlug er heftiger zurück; sie fiel um und bekam blaue Flecken. Er war im Nachhinein erstaunt, welch starke Wirkung der Schlag gehabt hatte.  Sie ging zur Polizei und zeigte ihn an. Sie vertragen sich wieder und setzen die Liebesbeziehung fort, vertrugen sich und zogen in eine gemeinsame Wohnung ein. Nach einer Weile „rastete“ sie wieder aus, nahm den schweren Metall-CD-Ständer und wollte damit den Laminatfußboden aufritzen. Desweiteren zerriss sie seine Sachen. Er nahm sie in den Schwitzkasten. Sie beruhigte sich wieder und sie schlossen für einen Moment Frieden. Er ging zur Toilette. Nach einer Weile schellte es an der Türe, er öffnete, war froh, dass der Streit zu Ende war und zu seiner Überraschung standen vier Polizeibeamte vor der Türe, hatte Reizgas positioniert, fragten nach seinem Namen und nahmen ihn, als er sich weigerte mitzugehen, fest. Sie hatte, während er auf Toilette war, die Polizei gerufen und dieser mitgeteilt, er wolle sie ermorden. Am Abend wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie trafen sich wieder, ausgelöst durch Kontaktaufnahme seitens der Frau und hatten Sex miteinander, weil die Frau wollte; er ließ sich darauf ein. Die Mutter der Frau äußerte die Vermutung, dass eine Borderline Persönlichkeitsstörung der Grund für die plötzlich auftretenden Gewaltausbrüche der Tochter verantwortlich sein könnten. Eigene Recherchen gaben dieser Vermutung mehr Wahrheitsgehalt. Weil sie die Beziehung trotz der Ereignisse weiter fortsetzen wollten, gingen sie gemeinsam zu einem Paartherapeuten. Dieser fand, die Frau sei ganz normal, er hingegen sei narzisstisch. Er hat sich von ihr getrennt. Nun droht sie ihm. Wenn er nicht mache, was sie wolle, so werde sie ihn mit allerlei weiteren Anschuldigungen belasten. Sie werde schon was finden.

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Häusliche Gewalt            08.06.05

Die jetzige Situation ist für mich einmalig und gleichfalls unerträglich. Noch schlimmer; das Gewaltschutzgesetz scheint diese Situation noch zu legitimieren. So gut es ist, dass es ein solches Gesetz gibt, so schlimm kann es für denjenigen werden, der seiner Partnerin, nach häufig wiederkehrenden Streitszenarien und "sanfter Gewalt" gegen mich, eine Ohrfeige gibt.

Konkret:

Aus einer Ohrfeige gab sie einen Faustschlag zu protokoll, ich durfte die Wohnung 7 Tage nicht mehr betreten. Seit gestern liegt ein Beschluss des Amtsgerichts vor, dass ich sozusagen gar keine Rechte hinsichtlich meiner Mietwohnung mehr habe (Falschaussagen, Übertreibungen im Text und das noch eidesstattlich verbrieft!!).

Aber das Schlimmste für mich ist, dass ich nach anfänglicher Zusage meiner Anwältin von gestern: "Die Gegenseite (Anwältin) hätte gesagt, dass meine "Partnerin" mich in die Wohnung lässt, ich solle einen Termin mit ihr abstimmen, heute eine Absage von ihr bekommen habe. Vor ca. einer Stunde habe ich versucht, einen Termin mit ihr abzustimmen, um persönliche und vor allem geschäftliche Dinge (Tagespost, Projekt- / Schulungsunterlagen, Kundenordner etc.) aus der Wohnung zu holen. Sie verwehrte mir diese Möglichkeit mit dem Verweis auf den Gerichtsbeschluss. Ich habe sofort meine Anwältin angerufen und die sagte mir - entgegen der Aussage von gestern "Ich könne in die Wohnung.", ja das Gewaltschutzgesetz ist ein scharfes Schwert. Ich solle eine Liste anfertigen, auf der alle Dinge stehen, die ich dringend benötige. Sie versucht dann schnell diese Liste der Gegenseite zu übermitteln, dass die Sachen aus der Wohnung gegeben werden. Ich habe ihr erklärt, dass es nicht einfach ist, eine Liste zu erstellen, weil ich sicher in ein bis zwei Tagen in geschäftliche Situationen kommen werde, die mir sagen, dass ich wieder etwas aus der Wohnung benötige usw. Die Möglichkeit mit einer dritten Person in die Wohnung zu gehen und in Ruhe alles Wichtige zusammenzutragen, sei nicht so ohne weiteres möglich, weil es den Beschluss vom Amstgericht gibt.

Das Schlimmste eigentlich ist, dass - angefangen bei Falschaussagen und Übertreibungen - ich jetzt per Gerichtsbeschluss (der eher in die Szene der "Brutalis" gehört) vor der Tür sitze (besser bei einem Bekannten in der Wohnung) und nicht an meine Sachen komme, die ich in meiner Selbständigkeit dringend benötige!!

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Häusliche Gewalt            21.06.05

Ein Mann wird von einer zwanzig Jahre jüngeren Frau (Rußland) gedroht, sie werde ihn töten, wenn er sich von ihr trennen werde. Es erfolgte eine Suche nach einem Männerhaus, dass es nicht gibt. Der Mann hat Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen.

 
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Stand: 23. Februar 2010

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