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Unterscheidung verschiedener Gewaltarten
Claudia Walla zählt zur seelischen Gewalt auch die verbale und gerichtliche Gewalt. Seelische und psychische Gewalt werden gleichbedeutend verwendet. „Seelische Gewalt reicht von Demütigung bis hin zu Rufmord. Permanentes „Keifen“ oder „Niedermachen“, bewusstes eifersüchtig machen oder anzweifeln der Männlichkeit gehören ebenso dazu wie das bewusste Reizen des Partners, um bei diesem Schuldgefühle zu verursachen, wenn er auf diese Art der Provokation reagiert. Auch das Ausnützen der Kinder als Partnerersatz, kann den Mann kränken, da ihm gezeigt wird, dass er ersetzbar ist. Weiter Formen psychischer Gewalt sind das permanente Überhören des Partners und das Missachten seiner Vorschläge oder Bedürfnisse sowie das Nichteinhalten von Abmachungen, um seine Autorität zu untergraben. Allerdings sind diese Formen erst relevant, wenn sie konsequent verfolgt werden und nicht als einzelne Ereignisse auftreten. Das Ignorieren des Partners gehört ebenfalls zum Aspekt der psychischen Gewalt, da sie ihn abwertet und ausgrenzt. Die Abwertung des Partners hat oftmals „Neid auf etwas“ oder „Eifersucht auf jemanden“ zur Grundlage und hilft das eigene (labile) Selbstwertgefühl auf Kosten des Partners zu stärken. Heyne sieht auch in zu hohen Erwartungen an den Partner eine Form von psychischer Gewalt. Der Partner soll stellvertretend etwas darstellen oder das eigene Scheitern kompensieren. Das Opfer hat aber keine Chance diese hohen Erwartungen zu erfüllen und wird von der Partnerin nicht als das akzeptiert, was er ist. Verbale Gewalt Verbale Gewalt ist wohl der Aspekt einer gewalttätigen Partnerschaft, den man den Frauen am ehesten zuzuordnen bereit ist. „Schreien, beschimpfen, bloßstellen, hetzen, demütigen, entwerten und herabsetzen, lächerlich machen, hänseln und verspotten, dauernde Kritik und dauernde Vorwürfe, Ironie und Sarkasmus – all dies sind Mittel destruktiver verbaler Aggression, die von Frauen ... im Verhältnis zu Erwachsenen, insbesondere Partnern, eingesetzt werden“ (HEYNE, 1993, S. 94). Der Bereich der verbalen Gewalt überschneidet sich in vielen Bereichen mit der psychischen Gewalt. Permanentes Beschimpfen oder Vorhalten der Fehler kann zu einer psychischen Störung beim Opfer führen. Denn „Worte zielen, wenn sie als Waffe eingesetzt werden, in das Zentrum der Persönlichkeit.“ (HEYNE, 1993, S. 93). Nach außen hin führen derartige Kompromittierung unter Umständen bis zur gewollten oder in Kauf genommenen beruflichen und gesellschaftlichen Vernichtung des Partners. Wie bei der psychischen Gewalt ist es schwer, direkte Folgen zu erkennen. Weiterhin besteht die Problematik, dass je nach Bildung und sozialer Schicht auch eine „andere Sprache“ gesprochen wird. Ironie oder Sarkasmus können ebenso verletzend sein wie ein derbes Schimpfwort. Gerichtliche Gewalt Der Aspekt des der gerichtlichen Gewalt aufgrund von Falschaussagen (Rufmord) funktioniert nur in Gesellschaften, in denen Gewalt in der Familie dem Mann zugeordnet wird und die Frau immer als Opfer gilt. Die Frau ist sich bewusst, dass man ihr die Opferrolle - nicht selten ohne weitere Nachforschungen - abnehmen wird und der Mann als Täter gilt. Daher kann sie behaupten, dass der Partner sie und/oder ihre Kinder schlägt oder sexuell missbraucht. Diese Beschuldigungen bleiben dabei nicht auf den Bereich des Privaten begrenzt, sondern werden - gewollt oder ungewollt - von der Frau bei einem gerichtlichen Verfahren bis zum Arbeitgeber oder den Behörden getragen. Insbesondere bei Scheidungsfällen greifen Frauen auch auf die Lüge zurück, dass sie oder/und ihre Kinder von ihrem Mann misshandelt worden seien. Dadurch erreichen sie, dass das Gericht, ohne diesen Tatbestand weiter prüfen zu können oder zu wollen, das volle Sorgerecht für die Kinder ihr zuspricht und somit auch eine finanzielle Rund-Um-Unterstützung erlangt (vgl. Text (Stand 26.10.01). Wenn Frauen nicht mächtig genug sind, delegieren sie Macht an Dritte (vgl. HEYNE, 1993, S.101). Sie „missbrauchen“ das Gericht, um ihren Mann finanziell, sozial und beruflich zu schädigen oder zu vernichten.“
Unter physischer Gewalt versteht man körperliche Gewalt. Weiterhin kann man eine Unterscheidung in leichte und schwere Gewalt machen. Da Frauen in ihrem Rollenstereotyp als friedfertig gelten bzw. so zu erscheinen haben, unterdrücken viele Frauen ihre Aggressionen und wenden situationsbedingt indirekte Gewalt an. Jedoch kann es zu einem Verlust der Selbstkontrolle kommen. Als Folge daraus wird die Frau gewalttätig, auch wenn sie faktisch gesehen, nicht die Macht oder körperliche Stärke dazu hat. Allerdings kann dies nicht der einzige Grund sein, wenn man die Zahlen der Studie von Gelles aus dem Jahre 1974 betrachtet. Sie ergab, dass 47% der Männer und 33% der Frauen physische Gewalt gegen ihren Partner anwenden. Der Mythos, dass Frauen, aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit, Männer nicht schwer verletzten können, ist eher rollenadäquates Wunschdenken als Realität. Frauen kompensieren ihre vermeintliche Schwäche durch die Verwendung von "Hilfsmitteln", also Gewaltmitteln, die gefährlich und aus der Distanz zu verwenden sind. R.L. McNeely und Cormae Richey Mann formulierten diesen Umstand folgendermassen: "The average man's size and strength are neutralised by guns and knives, boiling water, bricks, fireplace pokers and baseball bats." (Quelle). In einer US-Studie aus dem Jahre 1984 ergab sich, dass in 86% der Fälle weiblicher Gewalt Waffen eingesetzt wurden. Dagegen wurden in nur 25% der Fälle, in denen Männer ihren Frauen gegenüber gewalttätig wurden, Waffen eingesetzt (Quelle).
Leichte körperliche Gewalt
Zum Bereich der leichten Gewalt gegenüber Männern gehören Angriffe, wie mit der Hand schlagen, an den Haaren ziehen, Tritte (in nicht lebenswichtige Bereiche des Körpers) und Bisse. Derartige Angriffe sind meist auf ein impulsives Verhalten zurückzuführen. Die körperliche Schädigung des Mannes hält sich in Grenzen.
Schwere körperliche Gewalt
Das Zufügen schwerer Gewalt durch die Frau ist keineswegs ein Einzelfall. Eine Untersuchung in Neuseeland ergab, dass Frauen zu 19% schwere Gewalt gegen ihren Partner verüben, wogegen Männer nur in 6% der Fälle ihren Partnerinnen schwere Gewalt zufügen (vgl. Artikel (Stand 28.10.01)). Zum Gebiet der schweren Gewalt gehören Angriffe mit Messern oder sonstigen spitzen Gegenständen, das Schlagen mit Flaschen auf den Kopf ebenso wie der Tritt mit Schuhen in die Intim-, Bauch- oder Kopfgegend des Mannes. Entnommen aus: Claudia Walla (2002): "Intrafamiliale Konflikte in der Gegenwartsgesellschaft". Universität Eichstätt, Praktikum-Forschungsbericht. -----------------------------------------------------------------------
Aggression und Gewalt: Definition und Unterscheidung
Aggression im positiven Sinne soll verstanden werden als „aktive zielgerichtete“ Kraft (Lebensenergie).
Der destruktive Teil der Aggression soll als Gewalt bestimmt werden, wobei dann „offene und indirekte Formen“ von Gewalt zu unterscheiden sind.
Als offene Form der Gewalt ist die physische Gewalt zu sehen. Als indirekte Formen der Gewalt werden "Delegation von Gewalt, Opferhaltung, Unterwerfung und Opferrolle, Rückzug, Depression und Entwertung", genannt. Thea Bauriedl definiert Gewalt (n. Heyne 1993) als Ausdruck einer gestörten Beziehung oder gestörter, destruktiver Beziehungsphantasien. „Werden destruktive Aggressivität und Gewalt im Kontext gestörter Beziehungen verstanden, so lassen sie sich auch als grenzverletzende oder -zerstörende, die Selbstbestimmungsrechte des anderen mißachtende Verhaltensweisen beschreiben, die in ein System sich gegenseitig bedingender Handlungen eingebunden sind." Heyne, Claudia (1993): Täterinnen. – Offene und versteckte Aggressionen von Frauen. Kreuz Verlag AG, Zürich.
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