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Informationen über den Verein Gründung: Aus der Initiative Männerbüro sind der Förderverein Männerbüro Trier e.V. (15.07.98) und das Männerbüro Talisman Männerbüro Trier e.V. (18.11.98) hervorgegangen. Am 29.11.2000 haben die Mitgliederversammlungen die Fusion beider Vereine beschlossen. Die Beiträge betragen: · für Personen mit Einkommen 20 Euro /Jahr · für Personen mit geringem Einkommen 10 Euro /Jahr · für Juristische Personen 100 Euro / Jahr Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie steuerlich absetzen!
Mindestbeitrag 20 Euro/Jahr selbstbestimmter Betrag Ihren Fördermitgliedsbeitrag können Sie steuerlich absetzen!
Das Männerbüro ist gemeinnützig tätig. Ihre finanziellen Zuwendungen können Sie steuerlich absetzen! Eine finanzielle Zuwendung bescheinigen wir Ihnen gerne nach Erhalt derselben.
Vorstand: Talisman Männerbüro Trier e.V. Vorsitzender: Andreas Maria Baumeister IT-Manager in einem luxemburger Medienunternehmen. Einzel- und Gruppen-Begleitungserfahrung in und außerhalb des christlichen Bereiches, bei der Internet-"Seelsorge", Mitarbeit bei der kath. Männerseelsorge im Bistum Mainz, Aktiver MRT'ler (Männer Radikale Therapie) Integrativer Coach (ECA) und Management- und Business-Coach (ECA).
- Dr. Rainer Schnettler - Andreas Maria Baumeister - Leonhard Maqua
Der Beirat koordiniert und bietet die inhaltliche Arbeit an. Hierzu zählen neben Beratung /Therapie die Arbeit mit themenzentrierten Gruppen sowie Projektarbeit und Vorträge. Wir haben eine einfache Möglichkeit geschaffen (s. Satzung) Männer, die inhaltlich im Männerbüro mitarbeiten wollen, in den Beirat aufzunehmen.
Wir befinden uns im zwölften Jahr nach Gründung des Talisman Männerbüro Trier e.V. Im Jahr 2010 sind vornehmlich neue Projekte und Angebot durch das Männerbüro initiiert worden. Coaching und Mentoring Andreas Maria Baumeister, Männerbildner und Integrativer Coach (European-Coaching-Association) sowie ECA Business- und Management-Coach bieten ein Coaching-Angebot an für Männer, die sich Antworten auf berufliche, familiäre und lebensplanerische Fragen erarbeiten möchten. Im Rahmen des angeboten Coachings wurden bei mehreren Männer Rescue-Coaching und Mentoring durchgeführt, z.B. ein Cooling-Down im Rahmen eine bevorstehenden Gerichtstermin, oder die energetische und moralische Stabilisierung im Rahmen einer Sorgerechtsverhandlung. Bei den Coachings ging es vor allem um die Aktivierung der Ressourcen der Männer, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Selbstachtung. Männerpalaver Nach den Sommerferien 2009 hat das Talisman Männerbüro und das Begegnungsforum Haus Franzisikus eine neue Plattform für die Männerarbeit in der Stadt Trier initiiert - das „Männerpalaver". Beim Männerpalaver geht es nicht um Konflikte, Krach und Streit, sondern um Gespräche in einer Männerrunde. Es handelt sich dabei um Gespräche, die keine trockenen Diskussionen sind, aber auch anders als die üblichen Stammtischgespräche. Vorbild sind die intensiven Gesprächsformen archaischer Stammeskulturen. Die ersten Impulse für diese Form von Gesprächen kamen aus der Schweiz und werden inzwischen in vielen Orten erfolgreich umgesetzt. Die Themen und Gesprächsimpulse kommen von Männern aus der Männerarbeit und von teilnehmenden Männern. Moderiert wird das Männerpalaver von Hr. Franz-Josef Eute-neuer, Leiter des Begegnungsforum Haus Franziskus in Trier und von Andreas Maria Baumeister, Mitglied des Beirates des Männerbüros Talisman in Trier. Der Palaver-Treffpunkt ist das Kutscherhaus im Haus Franziskus in Trier, Eingang Kochstrasse. Beginn 19.30 - Ende pünktlich 21.00 Uhr. Zu den Palaverrunden eingeladen sind alle Männer, die Interesse am guten Gespräch unter Männern haben und die sich für die angebotenen Themen interessieren. Themen waren: Altwerden Ist nichts für Feiglinge Jung, schön und gesund bleiben, so lautet der Titel eines Frauenratgeber-Buches. Wie werden wir Männer alt? - Ohne Angst und mit einem anderen Lebensgefühl, mit Lust und Freude! Gelungenes Scheitern - wie oft bin ich schon wieder aufgestanden Erfolg misst sich nicht am hinfallen, sondern am „immer wieder aufstehen". Oft merken wir Männer nicht wie oft wir hinfallen und erkennen dies nicht als einen Teil von uns und als Ressource an. Verwundungen - Gebrochen-sein - Narben und Geheilt-Sein Was macht uns Männer aus? Unser Leben besteht auch aus Verwundungen und oft sind diese es, die uns letztendlich ausmachen. Das Projekt: Häusliche Gewalt gegen Männer hat bei uns nunmehr informativen Charakter. Die umfangreichen Informationen auf der Homepage sollen erhalten bleiben. Wir unterstützen die Selbsthilfegruppe "Indianerschmerz", eine Gruppe für Männer, die als Jungen sexuell missbraucht wurden, Email: indianerschmerz@web.de. Des Weiteren unterstützen wir die Releasing-Seminare von Andre Höfer (Gründungsmitglied des Männerbüros Trier), die jährlich an verschiedenen Standorten in der BRD angeboten werden. Diese sollen zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Unterstützung prosozialen Verhaltens von Männern beitragen. Beratungsanfragen von gewaltbetroffenen Männern und Anfragen von Journalisten erreichten uns weiterhin. Die Anfragen von Journalisten wurden per Email weitergeleitet und die Beratungsanfragen im Rahmen vorhandener Kapazitäten an Mitglieder des Männerbüros übertragen. Auch Beratungsanfragen zu Trennung und Scheidungen wurden im Rahmen vorhandener Kapazitäten an Mitglieder des Männerbüros übertragen. Leonard Maqua führte Eheseminaree durch, die er mit seiner Frau im Rahmen der KEB anbietet. Wir führten zudem eine Fahrradtour nach Luxembourg mit einer Führung zu Kunstwerken im öffentlichen Raum von Luxembourg durch. Wir bedanken uns bei allen Helfern sehr herzlich für ihren Einsatz und bei den Förderern für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen allen ein gutes neues Jahr 2011. Trier, im Januar 2011 Der Vorstand Kontakt: Email: info(at)maennerbuero-trier(punkt)de Zu allen Angeboten befinden sich auf unserer Homepage die jeweils aktuellen Informationen. Jahresbericht 2010 (download) Jahresbericht 2009 (download) Jahresbericht 2008 (download) Jahresbericht 2007 (download) Jahresbericht 2006 (download) Jahresbericht 2005 (download) Jahresbericht 2004 (download) Jahresbericht 2003 (download) Jahresbericht 2002 (download) Jahresbericht 2001 (download) Jahresbericht 2000 (download) Jahresbericht 1999 (download)
--------------------------------------------------------------------------- § 1 Name und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Talisman Männerbüro Trier e.V." 2. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
3.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster
Linie
4.
Der Verein ist gemeinnützig, Mittel des Vereins dürfen nur für
die
5.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft 6. Der Verein hat seinen Sitz in Trier
§ 2 Zweck und Arbeitsweise des Vereins
1.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke 2. Zwecke des Vereins sind:
-
die
Förderung der psychischen und sozialen Gesundheit von Männern und
-
Einrichtung und Unterhaltung einer psychologisch-therapeutischen
-
Sexualpädagogische
und –psychologische Bildung und Beratung von
-
Förderung
der Jugendarbeit durch Angebote für Jungen zur
-
Stärkung
der Eigenverantwortlichkeit und die Unterstützung prosozialen - Gleichberechtigung von Männern und Frauen
-
Bekämpfung
der sexuellen Ausbeutung und der Gewalt gegen Kinder, - Förderung der Männerkultur 3. Zur Erfüllung seines Zweckes entwickelt der Verein spezielle Beratungs- und Bildungsangebote für Jungen und Männer, und fördert in der Durchführung von Vorträgen, Lesungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen die Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Zur Erreichung seiner Ziele kooperiert der Verein mit anderen öffentlichen und privaten Trägern und fördert die Einrichtung von Männer- und Jungengruppen. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
5. Die Mitglieder des Vereins dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vermögens erhalten.
§ 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann eine natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen. 2. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vereinsvorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags. 3. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt erklären. Der Beitrag ist nach Austritt bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten. Die fristgerechte Kündigung für das jeweilige nächste Geschäftsjahr muß dem Vorstand bis spätestens sechs Wochen vor Jahresende vorliegen.
4.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der
Mitgliederversammlung
5.
Ein Mitglied kann durch begründeten Beschluß des Vorstandes
mit
§ 4 Organe 1. Der Verein hat folgende Organe: - Mitgliederversammlung - Vorstand - Beirat
2.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
sind
§ 5 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr mit einer Frist von nicht weniger als drei Wochen unter Vorgabe einer Tagesordnung vom Vorstand einberufen.
2. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als 3. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. 4. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Satzungsänderung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden b) Entlastung und Neuwahl des Vorstandes c) Wahl der Rechnungsprüfer d) Festsetzung der Beiträge e) Beschlußfassung über Anträge
f)
Beschlußfassung über
die Geschäftsordnung für die g) Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins
§ 6 Vorstand
1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Personen,
die 2. Der Vorstand führt den Verein im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 3. Der Vorstand gibt über seine Arbeit und über die Kassenführung jährlich einen Bericht auf einer Mitgliederversammlung.
4. Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam zur Vertretung
in
5.
Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf
ihrer 6. Die Mitglieder des Vorstands führen ihre Ämter ehrenamtlich.
7.
Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen,
soweit 8. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
9.
Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht beruflich für den
Verein tätig
10. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte
seiner
§ 7 Beirat 1. Zur Unterstützung des Vorstands wird ein fachlicher Beirat gebildet, der die Zwecke des Vereins gemäß §2 Abs. 2 und 3 inhaltlich und konzeptionell umsetzt. 2. Der Beirat wird von der Gründungsversammlung ernannt. Der Beirat kann mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder weitere Beiratsmitglieder ernennen. 3. Die Mitgliedschaft im Beirat endet, wenn das Beiratsmitglied schriftlich sein Ausscheiden gegenüber dem Vorstand erklärt. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls, wenn der Vorstand ein Beiratsmitglied auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder des Beirats vom Beirat ausschließt. 4. Mitglieder des Vorstands haben das Recht, an Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teilzunehmen. Ebenso kann der Beirat weitere Mitglieder des Vereins oder Dritte an seinen Sitzungen oder an einzelnen Tagesordnungspunkten mit beratender Stimme teilnehmen lassen, wenn keines der Beiratsmitglieder widerspricht. Über Beschlüsse des Beirats ist ein Ergebnisprotokoll zu erstellen. 5. Entscheidungen des Beirates, die für den Verein finanzielle Folgen haben, bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand.
6.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in
Vorstand und Beirat ist zulässig.
§ 8 Vereinsauflösung Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfallen seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an die Stadt Trier, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Satzung (download)
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Talisman Männerbüro Trier e.V.
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